1. Geltungsbereich und rechtliche Grundlagen
Diese Richtlinie regelt die Pflichten und Verfahren zur Geldwäscheprävention und Identitätsprüfung im Casino Kiel (Spielbank Kiel, Holstenbrücke 30, 24103 Kiel). Das Casino ist staatlich konzessioniert und der Aufsicht des Innenministeriums Schleswig-Holstein unterstellt.
Rechtliche Grundlagen bilden insbesondere:
– das Geldwäschegesetz (GwG) in der jeweils gültigen Fassung,
– der Glücksspielstaatsvertrag Schleswig-Holstein,
– die Vorgaben der zuständigen Glücksspielaufsichtsbehörde,
– interne Compliance-Vorgaben des Betreiberverbunds.
Es gelten die beschriebenen Prüfpflichten für alle Personen, die die Spielbereiche betreten möchten. Die Einhaltung dieser Pflichten ist Voraussetzung für den Zugang.
2. Identitätsprüfung beim Zutritt (KYC)
2.1 Vorlagepflicht von Ausweisdokumenten
Der Zutritt ist nur mit Vorlage eines gültigen amtlichen Lichtbilddokuments gestattet. Anerkannt werden:
– Personalausweis (Deutschland/EU),
– Reisepass,
– andere amtlich anerkannte Lichtbildausweise, sofern diese zur eindeutigen Identitätsfeststellung geeignet sind.
Ohne gültigen Ausweis wird der Zutritt verweigert.
2.2 Mindestalter
Der Zugang zu den Spielbereichen ist ausschließlich Personen ab 18 Jahren gestattet. Die Überprüfung erfolgt anhand des Ausweisdokuments. Personen, die das Mindestalter nicht nachweisen können oder deren Alter nicht eindeutig feststellbar ist, erhalten keinen Zutritt.
2.3 Abgleich mit der Sperrdatei
Im Einlassverfahren erfolgt ein Abgleich der Identitätsdaten mit der zentralen Sperrdatei. Für in der Datei erfasste Personen besteht Zugangsbeschränkung zu den Spielbereichen. Der Abgleich dient der Einhaltung gesetzlicher und spielerschutzbezogener Vorgaben.
2.4 Verarbeitung und Speicherung von Identitätsdaten
Bei der Identitätsprüfung erhobene Daten werden gemäß GwG und DSGVO verarbeitet und gespeichert. Die Fristen richten sich nach den geltenden gesetzlichen Anforderungen. Datenweitergabe an Dritte erfolgt nur im gesetzlich vorgesehenen Rahmen, insbesondere gegenüber zuständigen Behörden.
3. Maßnahmen zur Geldwäscheprävention (AML)
3.1 Risikobasierter Ansatz
Casino Kiel setzt zur Geldwäscheprävention einen risikobasierten Prüfansatz um. Die Intensität der Prüfmaßnahmen richtet sich nach Art, Umfang und Risiko der Transaktionen sowie gastbezogenen Risikofaktoren.
3.2 Verstärkte Sorgfaltspflichten
Bei erhöhtem Geldwäscherisiko kommen verstärkte Sorgfaltspflichten zur Anwendung. Dazu zählen:
– Anforderung weiterer Identitätsnachweise,
– Feststellung der Herkunft der eingesetzten Mittel,
– Dokumentation des Transaktionsverlaufs,
– interne Meldung an den Geldwäschebeauftragten.
3.3 Schwellenwerte und Meldepflichten
Transaktionen ab gesetzlichen Schwellenwerten unterliegen besonderen Dokumentations- und ggf. Meldepflichten nach GwG. Bei Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung besteht Meldepflicht gegenüber der Financial Intelligence Unit (FIU).
3.4 Interne Organisation
Das Casino verfügt über interne Verfahren und Zuständigkeiten zur Umsetzung der AML-Pflichten. Hierzu zählen die Benennung eines Geldwäschebeauftragten, regelmäßige Schulungen des Personals sowie laufende Überprüfung und Anpassung der internen Prozesse. Details zur internen Organisation werden aus Sicherheitsgründen nicht veröffentlicht.
4. Spielerschutz und Selbstsperre
Casino Kiel ist verpflichtet, Maßnahmen zum Schutz gefährdeter Spieler umzusetzen. Hierzu gehören freiwillige Selbstsperre und Aufnahme in die zentrale Sperrdatei. Gesperrte Personen werden beim Zutritt erkannt und erhalten keinen Zugang zu den Spielbereichen. Informationen zur Selbstsperre und zu Beratungsangeboten sind vor Ort erhältlich.
5. Kontakt und Auskunft
Anfragen zu dieser Richtlinie oder den Verfahren können an folgende Stelle gerichtet werden:
Casino Kiel / Spielbank Kiel
Holstenbrücke 30
24103 Kiel
Deutschland
Telefon: +49 431 987000
E-Mail: [email protected]
Anfragen werden im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und der internen Zuständigkeiten bearbeitet. Auskünfte zu laufenden Prüfungen oder personenbezogenen Sperrentscheidungen erfolgen ausschließlich gegenüber der betroffenen Person nach Identitätsnachweis.
6. Änderungen dieser Richtlinie
Anpassungen dieser Richtlinie erfolgen bei Änderungen gesetzlicher Anforderungen oder interner Verfahren. Es gilt stets die aktuelle Fassung ab Veröffentlichung. Gäste sind verpflichtet, sich über die jeweils geltenden Bedingungen zu informieren.